Transparenz

Sachgebietsleiter Planung Strom bei den Stadtwerken Baden-Baden (Arbeitsverhältnis ruht)

Beteiligt an mehreren Bürger-Photovoltaikanlagen sowie einem Bürgerwasserkraftwerk.

Nach den Offenlegungsregeln sind hier folgende Angaben obligatorisch:

1. Die gegenwärtig ausgeübten Berufe, und zwar
a) unselbstständige Tätigkeiten unter Angabe des Arbeitgebers (mit Branche), der eigenen Funktion bzw. dienstlichen Stellung,
b) selbstständige Gewerbetreibende: Art des Gewerbes und Angabe der Firma,
c) freie Berufe, sonstige selbstständige Berufe: Angabe des Berufzweiges,
d) Angabe des Schwerpunktes der beruflichen Tätigkeiten tigkeit bei mehreren ausgeübten Berufen.

Anzugeben sind auch Berufe, deren Ausübung im Hinblick auf die Mandatsübemahme ruht.

2. Vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens.

3. Vergütete und ehrenamtliche Funktionen in Berufeverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder  ähnlichen Organisationen auf Landes- und Bundesebene. Zur Vergütung im Sinne der Ziffern 2 und 3 zählen auch Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder oder Tagegelder. In Anlehnung an die Landesnebentätigkeitsverordnung gelten nicht als Vergütung der Ersatz von Fahrkosten sowie Tagegelder bis zur Höhe von derzeit 24 Euro und der Ersatz sonstiger barer Auslagen, wenn keine Pauschalierung vorgenommen wird; in diesen Fällen kann von einer ehrenamtlichen Tätigkeit ausgegangen werden. Es steht Ihnen frei, bei ehrenamtlichen Täigkeiten im Handbuch ausdrücklich auf den