Prägende Kirche in Bühl-Neusatz erhält Denkmalförderung des Landes

Insgesamt 76.720 Euro für die Inneninstandsetzung der katholischen Pfarrkirche St. Karl Borromäus in Bühl-Neusatz

„Wir freuen uns, dass die Pfarrei St. Karl Borromäus in Bühl-Neusatz vom Land im Rahmen der Denkmalförderung einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 76.720 Euro für den zweiten Bauabschnitt der Inneninstandsetzung erhält. Damit stellen wir sicher, dass auch in Zukunft das historische Kirchengebäude als prägender Bestandteil von Bühl-Neusatz bestehen bleibt“, so die Landtagsabgeordneten Hans-Peter Behrens (Grüne) und Tobias Wald (CDU).

Die Finanzierung des Denkmalförderprogramms erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt dabei aus den Erlösen der staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Insgesamt hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg für den Erhalt von 68 Kulturdenkmalen im Land 5,3 Millionen Euro freigegeben.

Im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 entfallen rund 39,7 Prozent der Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 38,2 Prozent auf solche von Kirchen und 22,1 Prozent auf Vorhaben von Kommunen.

Hinweis: Als eines von nur wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de

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