Ab heute, dem 24. Juni 2020, ist es möglich, die #SoforthilfeSport zu beantragen. Die Höhe der möglichen Soforthilfe richtet sich nach der Mitgliederzahl:
- eine einmalige Soforthilfe an Sportvereine ist bis zu 15 € je Mitglied möglich, maximal jedoch bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses.
- eine einmalige Soforthilfe an Sportfachverbände ist bis zu 1 € je Mitglied möglich, maximal jedoch bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses.
- In besonders gelagerten Fällen/Konstellationen sind für Sportvereine und Sportfachverbände Einzelfallentscheidungen möglich.
FAQs: https://www.wlsb.de/corona/soforthilfe-sport
Antragsformular
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