Soforthilfen können ab Mittwoch beantragt werden

Nachdem in der vergangenen Woche die Mehrheit der demokratischen Parteien im Landtag den Weg für die finanziellen Grundlagen der Soforthilfen frei gemacht hatte, wurden am Sonntagabend vom Kabinett die Soforthilfen freigegeben. „Die grün-geführte Landesregierung greift Klein-Unternehmen und Soloselbstständigen mit bis zu 30 000 Euro unter die Arme,“ erklärt der Grünen-Abgeordnete Hans-Peter Behrens. Anträge können von diesem Mittwoch an, dem 25. März 2020, bei den Industrie und Handelskammern vor Ort gestellt werden. Die L-Bank zahlt die Mittel aus.

Ausnahmesituation der Solo-Selbständigen und Kleinunternehmen ist der Landesregierung bewußt

Die Nachfrage und Produktionsausfälle, Stornierungswellen bei Hotels, Restaurants, Event-Veranstaltern und anderen Dienstleistern führten zu Honorarausfällen, massiven Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüchen. „Dies ist für zahlreiche Solo-Selbständige, Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe existenzbedrohlich geworden,“ so der mittelbadische Abgeordnete.

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