Ich wollte es genau wissen: Haben wir künftig genug Brennholz, um die Öfen in waldreichen Gebieten wie dem Schwarzwald weiterhin befeuern zu können? Wie hoch belastet die Verbrennung Klima und Gesundheit?
Als Fraktionsexperte für Bioenergie treiben mich wie auch viele Ofennutzer diese Fragen schon eine Weile um. Ich habe daher einen Antrag zur #Holznutzung an die Landesregierung gestellt. Die Antworten finden Sie hier. Sie fallen für alle Ofenbetreiber höchst erfreulich aus. Drei Bausteine tragen zu höheren Vorräten bei:
- In #BWs Wäldern wächst mehr Holz nach als gebraucht wird. Die Holzvorräte sind auf einem Höchststand und wir sind wir beim Brennholz Selbstversorger.
- Verstärkt wird mit Holz gebaut. Nebeneffekt: Die Holzreste werden zu Pellets oder Hackschnitzel verarbeitet.
- Der Klimawandel verändert unsere Wälder. Schadholz durch Käferbefall und Stürme liefert ebenfalls Brennholz. Unsere #Waldstrategie BW unterstützt bereits den #Waldumbau mit klimaanpassungsfähigen Laubbaumarten. Da diese noch nicht unbegrenzt verbaut werden können, fallen auch hier mehr Holzreste an.
Holz für regionale Wirtschaftskreisläufe
Klar ist: Wir wollen nur #Holz verheizen, das für eine andere Verwendungen nicht infrage kommt und stellen die Nutzung als Bauholz oder für Fasermaterialien wie Dämmung, Verpackung oder Kleidung voran. Nur Holz, das keine andere Verwendung findet, landet im Ofen.
Was ist mit den Emissionen?
Der Anteil des Feinstaubs durch Holzheizungen sinkt seit 20 Jahren und liegt nur noch bei 10-12 % der Gesamtmenge. Dies verdanken wir besseren Brennstoffqualitäten und Verbrennungstechniken. Heutige Technologien halten bereits die künftig verschärften Grenzwerte für 2030 ein.
Was ändert sich für Privatnutzer?
Ende 2024 läuft die Zulassung der bis März 2010 genehmigten Öfen aus. Ab 2025 müssen sie die heutigen Grenzwerte einhalten oder nachgerüstet werden. Wer dies oder eine Neuanschaffung plant, sollte sich z. B. von der Schornsteinfegerin oder vom Schornsteinfeger beraten lassen. Der Bund strebt zudem eine Beratungspflicht an.
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